Kulinarische Gaumenfreuden im Dunkeln.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsabschluss
Die nachstehenden Bedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung vom Dunkelrestaurant „Sinneswandel“ (Unternehmer) mit ihren Kunden (Besteller, Gast). Neufassungen der Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nach ihrer Übersendung nicht binnen zwei Wochen schriftlich widerspricht. Geschäftsbedingungen des Kunden werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.

§ 2 Reservierung
Mit der Bestätigung der Reservierung durch den Unternehmer wird diese verbindlich. Änderungen von Reservierungen bedürfen der Schriftform und müssen vom Unternehmer bestätigt werden.

§ 3 Stornierung von Reservierungen bis 7 Personen
bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn kostenlos
ab 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Menüpreises

§ 4a Gruppenreservierungen ab 8 Personen
Bei Gruppenreservierungen ab 8 Personen berechnet der Unternehmer eine Anzahlung in Höhe von 15 € pro Person.

§ 4b Gruppenreservierungen ab 20 Personen
Bei Gruppenreservierungen ab 20 Personen behält sich der Unternehmer vor, die Anzahlung zu erhöhen.

§ 5a Stornierungen von Gruppenreservierungen ab 8 Personen
bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos
bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Anzahlung
ab 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Anzahlung

§ 5b Stornierungen von Gruppenreservierungen ab 20 Personen
bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos
bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Anzahlung
ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Anzahlung

§ 6 Sonderleistungen & Buchungen von „Veranstaltungen“ im Dunkelrestaurant „Sinneswandel“
Bei Buchungen von Sonderleistungen im Dunkelrestaurant „Sinneswandel“ wird eine Anzahlung in Höhe von 100 % der gebuchten Leistung fällig.
Eine Stornierung oder ein Rücktritt von Sonderleistungen sind nach des Veranstaltungstickets durch den Unternehmer ausgeschlossen.

§ 7 Sonderangebote
Die vom Unternehmer angebotenen Sonderangebote gelten nur für Einzelreservierungen bis 7 Personen.

§ 8 Gutscheine
Der Gutschein ist erst nach vollständiger Bezahlung gültig. Die Gültigkeit des Gutscheines beträgt 12 Monate. Eine Barauszahlung oder Rückgabe ist ausgeschlossen. Die Einlösung bedarf des Originalgutscheines.

§ 9 Haftung & Verkehrssicherungspflicht
1. Schadensersatzansprüche, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Unternehmer, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
2. Der Unternehmer übernimmt die Verkehrssicherungspflichten während des Restaurantbesuches und trifft sämtliche notwendigen Sicherheitsvorkehrungen. Insbesondere werden Notausgänge und Fluchtwege bereitgehalten. Der Gast hat den Anweisungen von Mitarbeitern während des Aufenthaltes im Dunkelrestaurant „Sinneswandel“ Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder grob fahrlässig verursachten Personen- oder Schäden haftet der Käufer.
3. Für vom Gast während des Restaurantbesuches mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
4. Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
5. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, gefährlichen Gegenständen oder Materialen ist nicht erlaubt. Im Falle der Nichtbeachtung dieses Verbots ist der Unternehmer berechtigt, die das Verbot nicht beachtende Person vom Restaurantbesuch auszuschließen und des Hauses zu verweisen. Der Unternehmer ist ferner berechtigt, Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Besitz zu nehmen. Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für private Zwecke – sind nicht erlaubt.

6. Die Benutzung von sämtlichen Lichtquellen (Handys, Fotoapparate, Kameras, LED-Uhren, Taschenlampen etc) ist nicht erlaubt. Sollten durch Zuwiderhandlungen Schäden entstehen, bzw. der Ablauf im Dunkelrestaurant gestört werden, behält sich der Unternehmer das Recht der Schadensersatzforderung gegen den Verursacher vor.

§ 10 Hausrecht
Das Personal des Dunkelrestaurant „Sinneswandel“ ist berechtigt, Besucher aus dem Haus zu weisen, wenn andere Besucher durch sie belästigt werden. Ebenfalls können Besucher aus den laufenden Restaurantbetrieb gewiesen werden, wenn sie diese erheblich stören. Hierbei besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Bewirtungskosten. Auch behält sich der Unternehmer das Recht weiterer Schadensersatzforderung gegen den Verursacher vor.
§ 11 Umtausch und Verlust
Bereits erworbene Eintrittskarten für Sonderveranstaltungen sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen. Ebenso besteht nach dem Kauf der Karten kein Anspruch auf Ermäßigungsnachlässe.

§ 12 Absage von Veranstaltungen
Im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik, Hochwasser, Krankheit usw.) ist der Unternehmer berechtigt Veranstaltungen abzusagen ohne zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet zu sein. Für bereits erworbene Eintrittskarten behält sich der Unternehmer das Recht eines Ersatztermins vor.
In Falle von höherer Gewalt werden geleistete Anzahlungen für Gruppenreservierungen oder Sonderleistungen zurückerstattet.

§ 13 Programmänderungen
Der Unternehmer behält sich Programmänderungen bei Sonderveranstaltungen und/oder den Austausch einzelner Künstler oder Artisten ausdrücklich vor. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ebenso ausgeschlossen wie Minderungs-, Wandlungs- und Rückabwicklungsansprüche.

§ 14 Datenschutz
Der Unternehmer ist berechtigt, die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu nutzen, zu bearbeiten und zu speichern. Alle Daten werden vertraulich behandelt.

§ 15 Gerichtsstand
Mit Kauf einer Eintrittskarte und/oder Betreten der Räumlichkeiten des Dunkelrestaurant „Sinneswandel“ erkennt der Kunde/Gast diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

§ 16 Nebenabreden
Mitarbeiter des Unternehmers sind zu mündlichen Vertragsabreden, mündlichen Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und sonstigen mündlichen Absprachen nicht befugt; ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen insoweit der schriftlichen Bestätigung durch den Unternehmer bzw. seines Vertretungsberechtigten.

§ 17 Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel
1. Der Unternehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Kunden per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen.
2. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

§ 18 Gültigkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Dezember 2023